Kostenlose Haushaltshilfewährend der Schwangerschaftund nach der EntbindungRundum-sorglos-Paket von WMDVon der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.
Haushaltshilfe für SchwangereGrundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.Beispiele:•Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe•Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik•Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig•Sie haben frühzeitige Wehen•Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hinAnspruchsdauerDer Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.Keine Zuzahlung für SchwangereSollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.Gesetzlich gesicherter AnspruchDer Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im§ 24h SGB V verankert.
Unser Rundum-sorglos-PaketBeantragung durch WMDBereitstellung der HaushaltshilfeDirekte Abrechnung mit den Kostenträgern
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Von der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.
Haushaltshilfe für Schwangere
Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.Beispiele für einen Anspruch:•Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe•Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik•Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig•Sie haben frühzeitige Wehen•Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin
Anspruchsdauer
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h SGB V verankert.
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