Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem UnfallRundum-sorglos-Paket von WMDVon der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.
Haushaltshilfe nach einer Operationoder nach einem UnfallGrundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall nicht in der Lage sein Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.Beispiele für einen Anspruch:•Knochenbruch•Bandscheibenvorfall•Gallenblasenentfernung•HüftgelenksoperationAnspruchsdauerLebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen.Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.Der tägliche Stundenumfang variiert.Geringe Zuzahlung90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € - 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Gesetzlich gesicherter AnspruchDer Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einer Op oder einem Unfall ist im § 38 SGB V verankert.
Unser Rundum-sorglos-PaketBeantragung durch WMDBereitstellung der HaushaltshilfeDirekte Abrechnung mit den Kostenträgern
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Von der Beantragung bis zur geeigneten Haushaltshilfe – Wir machen das.
Haushaltshilfe nach einer Operation
oder nach einem Unfall
Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall nicht in der Lage sein Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.Beispiele für einen Anspruch:•Knochenbruch•Bandscheibenvorfall•Gallenblasenentfernung•Hüftgelenksoperation
Anspruchsdauer
Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen.Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.Der tägliche Stundenumfang variiert.
Geringe Zuzahlung
90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € - 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall.
Gesetzlich gesicherter Anspruch
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einer Op oder einem Unfall ist im § 38 SGB V verankert.
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